Wohin Gehen, Wenn Eine Person Gestorben Ist?

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Wohin Gehen, Wenn Eine Person Gestorben Ist?
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Video: Wohin Gehen, Wenn Eine Person Gestorben Ist?

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Video: 7 Anzeichen, dass eine verstorbene geliebte Person noch in deiner Nähe ist 2024, März
Anonim

Der Tod kommt immer unerwartet und bringt Menschen in Ihre Nähe. Wenn Ihre Familie von Trauer heimgesucht wird, ist es notwendig, nicht nur den Verlust zu verarbeiten, sondern Ihren Liebsten auch auf der letzten Reise angemessen zu begleiten.

Die Durchführung einer Beerdigung erfordert enorme moralische Anstrengungen von Ihrer Seite
Die Durchführung einer Beerdigung erfordert enorme moralische Anstrengungen von Ihrer Seite

Anleitung

Schritt 1

Wenn Ihre Angehörigen zu Hause gestorben sind, müssen Sie gleichzeitig zwei Teams rufen: die Polizei und den Krankenwagen. Nachdem sie die Leiche untersucht haben, erhalten Sie eine Sterbeurkunde in Ihre Hände. Als nächstes müssen Sie den Leichentransportdienst anrufen, der die Leiche zusammen mit einem von Ärzten und der Polizei unterzeichneten Dokument in die Leichenhalle bringt. Gleichzeitig müssen die Mitarbeiter dieses Dienstes Ihnen eine Überweisung ausstellen, mit deren Hilfe Sie eine Ambulanzkarte des Verstorbenen im Krankenhaus erhalten. Mit der Karte müssen Sie in die Leichenhalle gehen, um eine Sterbeurkunde auszustellen, mit der Sie beim Standesamt eine Stempelbescheinigung und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen können. Danach können Sie sich an den Bestattungsdienst wenden und die entsprechenden Leistungen bestellen.

Schritt 2

Wenn eine Person nicht zu Hause, sondern beispielsweise auf einer Datscha gestorben ist, müssen Sie einen Krankenwagen und die Polizei des Ortes kontaktieren, in dem der Tod festgestellt wurde. Nachdem Sie die erforderlichen Dokumente erhalten haben, müssen Sie in der Leichenhalle, in die die Leiche abgegeben wurde, eine ärztliche Sterbeurkunde ausstellen, während Sie Ihren Reisepass und den Reisepass des Verstorbenen vorlegen müssen. Das ärztliche Attest dient als Grundlage für die Ausstellung eines Stempeldokuments und einer entsprechenden Bescheinigung. Mit diesen Dokumenten können Sie den Transport der Leiche des Verstorbenen in die Leichenhalle am Wohnort organisieren. Erst dann können Sie die Bestattungsunternehmen kontaktieren und die Bestattung veranlassen.

Schritt 3

Verstirbt eine Ihnen nahestehende Person im Krankenhaus, werden Sie von der Pflegekraft oder dem behandelnden Arzt benachrichtigt. Sie sind auch verpflichtet, eine Telefonnummer anzugeben, unter der Sie angeben können, in welcher Leichenhalle sich der Verstorbene befindet. Sie müssen Ihnen auch erklären, wie Sie eine ärztliche Bescheinigung, ein Stempelzeugnis sowie eine Sterbeurkunde ausstellen. Der Leichnam des Verstorbenen verbleibt im Leichenschauhaus des Krankenhauses, bis er in das städtische Leichenschauhaus oder sofort zur Bestattungsstätte gebracht wird. Sie können mit dem Personal der Leichenhalle einen bestimmten Transporttermin vereinbaren und sich dann an den Ritual- und Bestattungsdienst wenden.

Schritt 4

Wenn der Tod an einem öffentlichen Ort eintritt (und auch wenn es sich um einen gewaltsamen Tod handelte), wird die Leiche in die forensische Leichenhalle gebracht. Polizeibeamte führen eine Todesumfrage durch, auf deren Grundlage sie eine Anordnung zur Einleitung eines Strafverfahrens erlassen oder darauf verzichten können. Sie können den Verstorbenen mit Hilfe der Polizei finden, deren Mitarbeiter Sie mit Informationen über forensische Leichenschauhäuser versorgen, die Sie besuchen müssen, um die Leiche zu identifizieren und die erforderlichen Dokumente zu erhalten. Um die für die Bestattung des Verstorbenen erforderlichen Dokumente zu erhalten, benötigen Sie zunächst eine Erlaubnis der Strafverfolgungsbehörde, die den Tod Ihres Angehörigen überprüft hat.

Schritt 5

Stirbt eine Person im Ausland, müssen Sie dies dem russischen Konsulat mitteilen, das den Transport der Leiche in Ihr Heimatland übernimmt. Sie müssen alle Transportkosten zum Konsulat erstatten, erst danach erhalten Sie eine Sterbeurkunde vom Standesamt.

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